Prozess »Kirche der Zukunft«

Die katholische Kirche in unserer Diözese steht vor großen Herausforderungen: 

  • Einerseits geht die Zahl der Taufen stark zurück.
  • Andererseits ist die Zahl der Kirchenaustritte in den letzten Jahren stark angestiegen. Selbst wenn zuletzt ein Rückgang zu verzeichnen war, ist unklar, ob die Talsohle bereits erreicht ist.
  • Man rechnet damit, dass bis 2040 lediglich noch 20% der Bevölkerung in Deutschland einer christlichen Kirche angehören werden.
  • Das heißt zugleich, dass das Durchschnittsalter der Katholiken wächst. 

Dies alles hat für die Kirchen gravierende finanzielle Folgen. Bisher stiegen die Einnahmen aus der Kirchensteuer zwar noch, doch zukünftig wird erwartet, dass der Ertrag der Kirchensteuer zwar nominell gleich bleibt, aber aufgrund von Inflation etwa ein Viertel an Kaufkraft verlieren wird.

Auch das pastorale Personal (und nicht nur Priester) wird noch wesentlich weniger werden: Im Jahr 2040 wird schätzungsweise noch die Hälfte des heutigen Personals zur Verfügung stehen. 

Dem gegenüber sind die Kirchengemeinden bei uns extrem kleinteilig strukturiert. Für jede Kirchengemeinde müssen aber ein eigener Haushalt und Rechnungsabschluss erstellt werden, jede Kirchengemeinde hat eigene Gremien. Das kostet Zeit und Geld und bindet Kapazitäten.

Sowohl Personal als auch Geld muss künftig also deutlich effizienter eingesetzt werden. 

Wie soll das erreicht werden?

  • Mit dem Prozess “Seelsorge in neuen Strukturen” sollen die bestehenden Kirchengemeinden zu größeren Einheiten ("neue Kirchengemeinden") zusammengelegt werden.  
  • Mit dem Prozess "Räume für eine Kirche der Zukunft” soll ein Drittel der kirchensteuerfinanzierten, nicht-sakralen, beheizten Gebäude abgestoßen werden, um Betriebs- und Unterhaltskosten zu minimieren und mittelfristig Klimaneutralität zu ermöglichen.
  • Mit einer "Digitalstrategie” sollen die Abläufe, Prozesse und Anwendungen in der gesamten Diözese langfristig verbessert und stärker standardisiert werden.

FAQ - Häufige Fragen

Aus den aktuell 1.020 rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden sollen 50 bis 80 neue Kirchengemeinden (auch “Raumschaften” genannt) gebildet werden.

Auf das Dekanat Rottenburg würden rein rechnerisch ca. 1,7 - 2,7 Raumschaften entfallen. Dabei sollen sich Dekanate mit eher städtischer Struktur eher an die kleinere Zahl orientieren, um damit den „Flächendekanaten“ (z.B. Richtung Schwarzwald) Gestaltungsspielräume zu lassen. Daher sollten wir mit lediglich 2 Raumschaften für das Dekanat Rottenburg planen.

Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als “Kirchorte” erhalten und sind weiterhin wichtige Orte des kirchlichen Lebens. Ehrenamtliche werden auch zukünftig im Kirchort Verantwortung übernehmen können (und müssen), z.B. im Rahmen eines Kirchort-Ausschusses, Kirchortteams oder Themenausschüssen. Ob diese gewählt werden oder anders zustande kommen, ist derzeit noch offen - vermutlich wird es mehr Freiheiten geben als bei den bisherigen KGRs. Die Ausschüsse sind dann im neuen Kirchengemeinderat (auf Ebene der neuen Gemeinde) vertreten.

Aus wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen wird eine “Union” der bisherigen Kirchengemeinden gegenüber einer “Fusion” bevorzugt. Das heißt: Eine bisherige Kirchengemeinde  bleibt als Körperschaft bestehen, die anderen bisherigen Kirchengemeinden schließen sich ihr an. 
Dabei kann ein neuer Name für die neue (große) Kirchengemeinde gewählt werden.
In einer gemeinsamen Gründungsvereinbarung werden seelsorgerliche Themen und Schwerpunkte sowie strukturelle Vereinbarungen und organisatorische Absprachen gemeinsam festgelegt.

Verschiedene Leitungsmodelle sind möglich - gemeinsam ist allen die neue Funktion eines Verwaltungsbeauftragten zur Unterstützung:

  • 1a: Leitung mit 1 Pfarrer
    Der Pfarrer leitet zusammen mit dem KGR. 
    Ein:e hauptberufliche:r Verwaltungsbeauftragte:r erfüllt im Bereich Verwaltung fachliche Leitungsaufgaben in Delegation (z.B. Dienstaufsicht, Bewirtschaftungsbefugnis).
     
  • 1b: Leitung mit Pfarrerteam
    Ein Pfarrer-Team leitet zusammen mit dem KGR. Einer der Pfarrer wird zum Moderator ernannt und trägt die Letztverantwortung.
    Ein:e hauptberufliche:r Verwaltungsbeauftragte:r erfüllt im Bereich Verwaltung fachliche Leitungsaufgaben in Delegation (z.B. Dienstaufsicht, Bewirtschaftungsbefugnis).
     
  • 2a: Leitung mit Pfarrbeauftragter/m
    Ein:e Pfarrbeauftragte:r leitet zusammen mit dem KGR. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.
    Ein:e hauptberufliche:r Verwaltungsbeauftragte:r erfüllt im Bereich Verwaltung fachliche Leitungsaufgaben in Delegation (z.B. Dienstaufsicht, Bewirtschaftungsbefugnis).
     
  • 2b: Leitung mit Pfarrbeauftragten-Team
    Ein Pfarrbeauftragten-Team (haupt- und/ oder ehrenamtlich) leitet zusammen mit dem KGR. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.
    Ein:e hauptberufliche:r Verwaltungsbeauftragte:r erfüllt im Bereich Verwaltung fachliche Leitungsaufgaben in Delegation (z.B. Dienstaufsicht, Bewirtschaftungsbefugnis).

Diese Modelle sind im Kirchenrecht als Möglichkeit vorgesehen (can 517 § 1 und 2 CIC).

 

Pro neuer Kirchengemeinde kann es ein zentrales Pfarrbüro geben,  oder ein gemeinschaftliches Pfarrbüro mit verschiedenen Standorten, die eng zusammenarbeiten. Welches Modell sich wo eignet, wird jeweils im Einzelfall entschieden - unter Einbezug der Ergebnisse aus dem Projekt “Räume für eine Kirche der Zukunft”. Die Diözese unterstützt mit Beratung und dem Projekt “Digitalisierung”.

Diese Frage wird im Prozess “Kirche der Zukunft” nicht behandelt. Durch die neuen Leitungsmodelle werden Frauen aber zumindest mehr Verantwortung in der Gemeindeleitung bekommen können.

Der Zuschnitt der neuen Kirchengemeinden kann sich zunächst an den bisherigen Seelsorgeeinheiten orientieren, weil dies einfach naheliegt, aber diese und ebenso die Grenzen der Dekanate auch überschreiten. Für die Bildung der neuen Kirchengemeinden sind andere Aspekte wichtiger, darunter die sozialräumliche Vernetzung von Gemeinden und deren Mitgliedern, personelle Ausstattung, Verkehrsbeziehungen u.v.a.m. 
Zu beachten ist, dass eine Orientierung an den Grenzen der kommunalen Gemeinden und Landkreise oft sinnvoll ist, damit Verwaltung und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren nicht komplizierter wird.

Durch die starke Reduzierung der Anzahl der Kirchengemeinden wird sich die Bedeutung der bisherigen Dekanate gravierend verändern. Das wird in einem zweiten Schritt dazu führen, dass entweder der Zuschnitt der Dekanate völlig verändert wird, um weiterhin eine relevante Anzahl von (dann größeren) Kirchengemeinden zu umfassen, oder dass die Dekanate als mittlere Verwaltungsebene entfallen und es vielleicht nur noch Regionen gibt. Darüber ist diözesan noch nicht entschieden worden, weil man den Strukturwandel nur Schritt für Schritt angeht. 

Es zeichnet sich ab, dass sich eine große Gemeinde rund im die Orte Mössingen, Dusslingen, Kirchentellinsfurt und Tübingen bilden - also die östliche Hälfte unseres Dekanats.
Die westliche Hälfte mit Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten, Starzach und dem Ammertal bilden evtl. eine weitere Gemeinde.

Frühjahr 2026: Auf Ebene der Seelsorgeeinheiten und Gesamt-Kirchengemeinden wird beraten. 

Bis 3.5.2026 geben die KGRs ihr Votum für mögliche Raumschaften – also die zukünftigen Kirchengemeinden – ab. Die Steuerungsgruppe sammelt und prüft die Voten und erstellt daraus einen ersten Vorschlag für das Dekanat.

7.5.2026: Beim Studientag der Dekanatsleitungen werden die Vorschläge für die neuen Raumschaften zusammengetragen und eine erste mögliche Diözesankarte mit neuen Raumschaften erstellt. Danach gibt es evtl. weiteren Klärungsbedarf in den Kirchengemeinden.

Juni/Juli 2026: Der Entwurf für die neuen Raumschaften im Dekanat wird den Verantwortlichen im Dekanats- und Kirchengemeinderat vorgelegt.

Oktober/November 2026: Priesterrat, BO-Sitzung und Diözesanrat geben ein Votum ab.

Dezember 2026: Der Bischof entscheidet über die neue Einteilung der Kirchengemeinden. 

2027-2029: Konkrete Planung der neuen Raumschaften/Kirchengemeinden unter Berücksichtigung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben, gegenseitiges Kennenlernen, Gründungsvereinbarungen, etc.

Vorgabe: Reduktion auf 70 % der Flächen im Eigentum der Kirchengemeinden für beheizte, nicht sakrale, kirchensteuerfinanzierte Gebäude.

2026: Entscheidungsphase. Die Eigentümer = Kirchengemeinden /Gesamtkirchengemeinden treffen Entscheidungen. Diese werden partizipativ vorbereitet und im Dekanat sowie regional abgestimmt. Ein Regionalplan zeigt zukunftsfähige Vereinbarungen und Schwerpunktsetzungen in der Region.
Ende Februar 2026 hatten 40% der Zukunftsausschüsse bereits Optionen vorgelegt, die dann in einer Rückkopplungsschleife seitens des Dekanants, des Verwaltungszentrums und des Bischöflichen Ordinariats geprüft werden, bevor die Kirchengemeinderäte über die Optionen beraten und diese beschließen.

2027-2029: Umsetzungsphase. Die getroffenen Entscheidungen werden in Maßnahmen umgesetzt (Verträge, Vereinbarungen, Planung, Anträge, Genehmigungen etc.)

Anfang 2026 begann die Umsetzung mit ersten konkreten Projekten, viele werden aber zunächst mit Pilotgruppen oder im Bischöflichen Ordinariat erprobt. Nach einer Phase der Bewertung und Anpassung werden Lösungen, die sich bewährte haben, schrittweise weiteren Bereichen der Diözese zur Verfügung gestellt.

Meine Frage zur Kirche der Zukunft

Material


Für den Öffentlichkeits-Ausschuss der Gesamt-Kirchengemeinde: M. Bertele, S. Ihli, R. Steib, J. Rojahn, S. Wahle-Hohloch