Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt gibt es leider an vielen Orten - und erschreckend häufig auch in der Kirche. Die katholische Kirche hat das lange Zeit versteckt, den Betroffenen nicht geholfen.
Die Aufdeckung hat dazu geführt, dass dieses Thema jetzt anders angegangen werden soll. Unsere Diözese hat inzwischen Konzepte erarbeitet zum Schutz vor und zum Umgang mit solchen Fällen.
Auch die Tübinger katholischen Gemeinden haben solche Schutzkonzepte erarbeitet, angepasst an die Bedingungen in der jeweiligen Gemeinde. Hier finden Sie das der St..Petrus-Gemeinde.

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

in der Kirchengemeinde St. Petrus Tübingen

(gesamtes Konzept als pdf hier)

1. Das sind wir und das wollen wir:
Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde St. Petrus in der Gesamtkirchengemeinde
Tübingen

Wir als Kirchengemeinde tragen Verantwortung dafür, dass die Menschen, die sich im Raum unserer Kirchengemeinde bewegen, hier möglichst sicher vor Gewalt und sexuellen Übergriffen sind. In diesem Schutzkonzept beschreiben wir, wie wir dies verwirklichen wollen.
Die Menschen sollen in unserer Kirchengemeinde einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Sie sollen sich sicher fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. ... mehr zu diesem Punkt

2. Darum geht es in diesem Konzept: Begriffe
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3. Bestandsaufnahme und Risikoanalyse in St. Petrus
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4 So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde sicher: Personalauswahl und Personalentwicklung

Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende.
In allen Bewerbungsgesprächen wird das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ angesprochen, um potenziellen Täter/innen bereits hier eindeutige Signale zu geben, dass wir das Thema ernst nehmen und nicht wegschauen. Wir sprechen z.B. über

  • respektvollen und wertschätzenden Umgang,
  • angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
  • Präventionsstandards, wie die Unterzeichnung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Präventionsfortbildung.
  • Haltung der (Gesamt-) Kirchengemeinde zum Thema Kinderschutz

4.a Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag(Aufgabe Gesamtkirchengemeinde)
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4.b Ehrenamtlich Mitarbeitende
Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten. Dies bedeutet keinesfalls einen „Generalverdacht“, sondern das Bestreben, gemeinsam auf die Qualität unserer Arbeit zu achten.
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Verhaltenskodex

Wir erkennen den von der Diözese Rottenburg-Stuttgart verpflichtend zu verwendenden Verhaltenskodex an, besprechen ihn mit allen unseren Mitarbeitenden und lassen ihn von diesen unterzeichnen.
Mitarbeitende in diesem Zusammenhang sind alle Personen, die im Rahmen ihrer haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, sowie ihre Leitungskräfte.
Jugendliche können stattdessen die Ehrenerklärung des BDKJ unterzeichnen.

Jede Person, die im Besitz eines Schlüssels/Transponders für das Gemeindezentrum ist, muss den Verhaltenskodex unterzeichnen, auch wenn die Räume nur kurzzeitig angemietet werden.

Selbstauskunftserklärung
Analog zum Verhaltenskodex unterschreiben alle Mitarbeitenden zudem eine Selbstauskunftserklärung, mit der sie bekunden, dass gegen sie keine Verurteilung wegen sexualbezogener Straftatbestände vorliegt oder gegen sie ermittelt wird. Zudem verpflichten sich die Mitarbeitenden, den Dienstgeber/ die Kirchengemeinde umgehend darüber zu informieren, wenn ein Verfahren wegen sexualbezogener Straftatbestände gegen sie eingeleitet wird oder wenn Vorwürfe gegen sie erhoben werden.
Die Aufbewahrung der Selbstauskunftserklärung (einmalige Unterschrift, keine Wiedervorlage) geschieht unter Berücksichtigung des Datenschutzes in derselben Zuständigkeit wie oben für das erweiterte Führungszeugnis beschrieben.

6. So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch

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Kurzfristiges und zeitlich befristetes Engagement
Sollte eine ehren- oder nebenamtliche Tätigkeit so spontan und kurzfristig entstehen, dass eine Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich ist, ist eine Selbstverpflichtungserklärung und der Verhaltenskodex von der betreffenden Person abzugeben. Die gruppenverantwortliche Person muss das Thema Prävention ansprechen – egal wie kurzfristig das Engagement ist.

 

7. Fragen und Kritik erwünscht:
Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten

Uns ist wichtig, dass Menschen ihre Meinung und Erfahrungen möglichst niedrigschwellig mitteilen können. Die Mitarbeitenden der Gemeinde vermitteln diese Haltung in ihrem Alltag. Wir wissen, dass nicht alles perfekt ist und sind interessiert daran, zu erfahren, wo wir uns verbessern können, (aber auch, wo wir gut sind).

In der Arbeit mit Menschen geschieht auch Unrecht. Es ist unser Ziel, dieses möglichst zu korrigieren und daraus zu lernen. Um dies zu gewährleisten, haben die Mitarbeitenden die Aufgabe, Offenheit für solche Gespräche zu signalisieren und Möglichkeiten für Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zu schaffen.

Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, und auch haupt- und ehrenamtlich Tätige sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden.

Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.

In unserer Kirchengemeinde St. Petrus sind folgende Personen ansprechbar bei Beratungsbedarf und Beschwerden:
Dagmar Hauser ( stvt.KGR-Vorsitzende)  und Rainer Steib (gewählter kGR-Vorsitzender)

Verantwortlich ist immer der leitende Pfarrer, zur Zeit Ulrich Skobowsky.
Die Personen werden durch den KGR ernannt (eine Ansprechperson und Vertretung).

Die benannten Personen berichten regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, dem KGR über ihre Tätigkeit.

Die Namen  und Kontaktdaten der Ansprechpersonen sind öffentlich zugänglich. Die Kontaktadressen werden ständig auf der Homepage sowie im Schaukasten und in den Aushängen in der Kirche und im  Gemeindehaus veröffentlicht.

Beschwerden nehmen die Ansprechpersonen entgegen und nehmen sie ernst.
- falls es sich um eine Vermutung bzw. einen Verdacht auf Missbrauch handelt: siehe Verfahrensschritt 8
-  falls es sich um eine allgemeine Beschwerde handelt, werden die Verfahrensschritte im Gespräch geklärt: Information, Beratung im Mitarbeiterteam und KGR oder, falls nicht erforderlich, Klärung mit dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin. Die Ansprechperson bleibt verantwortlich, bis ein von beiden Seiten getragenes Ergebnis gefunden wurde.

Neben den Ansprechpersonen besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde anonym, schriftlich bzw. telefonisch abzugeben. Für schriftliche Beschwerden ist ein Beschwerdekasten in der Kirche eingerichtet. Dieser wird regelmäßig von der Ansprechperson geleert.
Neben den Ansprechpersonen in der Kirchengemeinde gibt es folgende Beratungsmöglichkeiten. Hier

 

8. Das tun wir, wenn eine Vermutung geäußert wird:

Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sind die genannten Ansprechpersonen zu informieren.

Interventionsplan

Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe in der Vergangenheit oder Gegenwart geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.

Sollte ein Kind, Jugendliche/r oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsene/r akut bedroht sein, ist zuallererst dessen Schutz zu gewährleisten, ggfs. mit Hilfe des Jugendamtes oder der Polizei!

Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko für die Betroffenen zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur der jeweils nächste Schritt geplant werden.

→ Bei einer Vermutung oder einem tatsächlichen Übergriff, wendet sich die Ansprechperson an

TIMA. Kontaktadresse im Anhang unter Beratungsmöglichkeiten. (Es gibt eine Kooperation mit TIMA)

a Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde
Wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden gibt, dass sie sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben, muss unverzüglich der leitende Pfarrer informiert werden.

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  • Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Opfer Priorität. Es ist darauf zu achten, dass Opfer und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
  • Gegenüber der verdächtigten/ übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine/n Mitarbeitende/n handelt - angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten. Ehrenamtlichen ist ggfs. vorübergehend die Tätigkeit zu untersagen.
  • Wenn sich der Verdacht erhärtet und das Opfer nach entsprechender Beratung es wünscht, wird Anzeige erstattet.
  • Das Opfer wird in der Beweismittelsicherung unterstützt und informiert, dass die Uniklinik eine eigene Abteilung zur anonymen Spurensicherung hat. (Kontaktadresse siehe Anhang unter Uniklinik)

Hinweis: Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/ Gruppe/ Kirchengemeinde.

 

 

9 So gehen wir mit sexuellem Missbrauch in der Vergangenheit um: Nachhaltige Aufarbeitung

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10 Öffentlichkeitsarbeit

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11 So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden: Qualitätsmanagement

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12 Schutzkonzept in der Kooperation mit externen Partner*innen

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Beschluss

Der Kirchengemeinderat St. Petrus hat dieses institutionelle Schutzkonzept beraten und am 16.3.2022  beschlossen.

16.3. 2022 gez. Rainer Steib
                Gewählte/r Vorsitzende/r …….

16.3.2022
gez.    Ulrich Skobowsky
           Ltd. Pfarrer                          

 

Gesetzliche Grundlagen (Anhang 1, Stand Mai 2021)

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3. Bestandsaufnahme und Risikoanalyse
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Informationen und Ansprechpersonen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

  1. Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
    (bundesweit, kostenfrei, anonym)
    Tel. 0800/2255530
    Mo, Mi, Fr: 09:00-14:00 Uhr
    Di, Do: 15:00-20:00 Uhr
    Internet: www.hilfeportal-missbrauch.de
    Online-Beratung siehe Website
     
  2. Kinderschutz-Team des Bischöflichen Jugendamts / BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart
    Tel. 07153 /3001234
    Mobil (in den Ferien): 0151/53781414
    E-Mail: kinderschutz(at)bdkj.info 
    Internet: www.bdkj.info
     
  3. Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz
    Obere Gasse 6
    72108 Rottenburg
    Tel. 07472/169385
    E-Mail: praevention(at)drs.de 
    Internet: www.praevention.drs.de  

 

Spezialisierte Fachberatungsstellen im Kreis Tübingen

  1. TIMA e. V.
    Fachstelle Mädchenstarke Prävention
    Weberstr. 8
    72070 Tübingen
    Tel. 07071/763006
    E-Mail: team(at)tima-ev.de
    Internet: www.tima-ev.de
     
  2. PfunzKerle e. V.
    Fachstelle Jungen- und Mädchenarbeit
    Mömpelgarder Weg 8
    72072 Tübingen
    Tel. 07071/360989
    E-Mail: info(at)pfunzkerle.org
    Internet: www.pfunzkerle.de
     
  3. Pro familia e. V.
    Hechinger Str. 8
    72072 Tübingen
    Tel. 07071/34151
    E-Mail: info(at)profamilia-tuebingen.de
    Internet: www.profamlia-tuebingen.de
     
  4. Sozialer Dienst des Landratsamts Tübingen
    Wilhelm-Keil-Str. 50
    72072 Tübingen
    Tel. 07071/207-2192
    (außerhalb der Öffnungszeiten: bei akutem Handlungsbedarf vermittelt die Polizei den Kontakt zur Rufbereitschaft des Jugendamts)
    E-Mail: jugend(at)kreis-tuebingen.de
    Internet: www.kreis-tuebingen.de
     
  5. Kriminalprävention beim Polizeipräsidium Reutlingen
    Urbanstr. 22
    72764 Reutlingen
    Tel. 07121/942-0
    E-Mail: reutlingen.pp.praevention(at)polizei.bwl.de
    Internet: www.polizei-beratung.de

 

Unikliniken

  1. Kinder- und Jugendpsychiatrie
    Osianderstr. 14
    72076 Tübingen
    Tel. 07071/29-82338
    Mo-Do 08:30-16:00 Uhr
    Freitags 08:30-14:00 Uhr
    (außerhalb dieser Zeit: Tel. 07071/29-82684)
    E-Mail: ppki(at)med.uni-tuebingen.de
    Internet: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/ppki/
     
  2. Kinderklinik
    Hoppe-Seyler-Str. 1
    72070 Tübingen
    Tel. 07071/29-83781 (24h)
    E-Mail: marion.doebler-neumann(at)med.uni-tuebingen.de
    E-Mail: ute.bayha(at)med.uni-tuebingen.de
    Internet: www.medizin.uni-tuebingen.de/kinderklinik
     
  3. Frauenklinik
    Spezialsprechstunde tagsüber besetzt, Frauenklinik-Pforte 24h / nachts
    Calwer Str. 7
    72076 Tübingen
    Tel. 07071/29-82255
    E-Mail: katharina.rall(at)med.uni-tuebingen.de
    E-Mail: sara.brucker(at)med.uni-tuebingen.de
    Internet: www.uni-frauenklinik-tuebingen.de

 


[1] Definitionen in Anlehnung an die Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt KABl 4/2020

[2] Kontakt Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz, praevention@drs.de

[3] Dekanats- und diözesanweite Daten werden durch die Dekanatsgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt.