Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt in der Kirchengemeinde St. Petrus Tübingen

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt in der Kirchengemeinde St. Petrus Tübingen
 

1. Das sind wir und das wollen wir:
Leitbild und Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde St. Petrus in der Gesamtkirchengemeinde
Tübingen

Wir als Kirchengemeinde tragen Verantwortung dafür, dass die Menschen, die sich im Raum unserer Kirchengemeinde bewegen, hier möglichst sicher vor Gewalt und sexuellen Übergriffen sind. In diesem Schutzkonzept beschreiben wir, wie wir dies verwirklichen wollen.
Die Menschen sollen in unserer Kirchengemeinde einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Sie sollen sich sicher fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
Wir unterstützen damit die in der ersten Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (2015) aufgeführten Ziele:
„Im Geiste des Evangeliums will die katholische Kirche allen Menschen einen sicheren Lern- und Lebensraum bieten.
Die Prävention von sexuellem Missbrauch ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit erwachsenen Schutzbefohlenen. Ihre ganzheitliche personale Entwicklung soll gefördert werden. Ihre Würde und Integrität sowie ihre Rechte müssen geachtet werden.
Übergriffiges Verhalten ist zu unterlassen. Psychische und physische Grenzverletzungen sind zu vermeiden. Dazu ist es erforderlich, den eigenen Umgang mit Nähe und Distanz ständig zu verbessern.
Prävention als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt bei Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern dazu bei, dass sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden. Unterschiede ihrer Bedarfs- und Gefährdungslagen verlangen bei allen Präventionsmaßnahmen eine angemessene Berücksichtigung und Beteiligung.
Ziel von Prävention in unserer Kirchengemeinde und Diözese ist es, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung für sich selbst und für Andere zu entwickeln. Dafür muss es Transparenz und nachvollziehbare, kontrollierbare und evaluierbare Strukturen und Prozesse zu Prävention von sexuellem Missbrauch sowie eine aktive Verantwortungsübernahme bei der Abklärung von Verdachtsfällen geben.“

In diesem Schutzkonzept beschreiben wir die Maßnahmen und Schritte, die wir als Kirchengemeinde St. Petrus Tübingen zur Verwirklichung dieser Ziele beschreiten.
Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Basis der Vorgaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Vorlage der Kirchengemeinde St. Michael.
Es basiert auf der Bestandsaufnahme unserer Kirchengemeinde (März 2022) und der Risikoanalyse, die im Anhang dokumentiert ist.
An der Erarbeitung waren die folgenden Personen beteiligt: in St. Michael: Stefan Müller Guggemos, Barbara Wolf, Sabine Hesse, Edith Fananás-Hernández, Reinhard Will und Martin Hüttl.
Die Mitarbeitervertretung wurde dabei im Juni 2021 informiert und eingebunden.
Die Überarbeitung für St. Petrus übernahmen Dagmar Hauser und Claudia Thaler

2. Darum geht es in diesem Konzept: Begriffe

Mit „sexuellem Missbrauch“ werden in der Regel jene Handlungen bezeichnet, die an oder vor einem Kind entweder gegen seinen Willen vorgenommen werden oder denen das Kind aufgrund seiner Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Die Täter, in der Regel Erwachsene, nutzen dabei Positionen und Machtmittel, die ihnen zur Verfügung stehen, um ihre Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen. Der Begriff des sexuellen Missbrauchs ist dabei ein Terminus, der Eingang in gesetzliche und rechtliche Regelungen gefunden hat und im juristischen Diskurs verwandt wird. So hat etwa die erste Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, für die Beibehaltung des Begriffs Missbrauch plädiert.
Mit dem Terminus „sexuelle Übergriffe“ werden vorwiegend Handlungen bezeichnet, die in prinzipiell eher symmetrischen Beziehungen, z.B. zwischen Kindern und Jugendlichen, vorkommen und gegen den Willen von Beteiligten ausgeübt werden.
Mit „sexueller Gewalt“ bzw „sexualisierter Gewalt“ wird meist jeder Zusammenhang von Sexualität, Macht und Gewalt bezeichnet, der die Integrität von Menschen verletzt oder beeinträchtigt. Mit dem im Folgenden zumeist verwendeten Begriff sexualisierte Gewalt wird betont, dass nicht die Sexualität an sich das Problem ist, sondern gewaltvolle Machtausübung, die sich des Mediums der Sexualität in unterschiedlichen Formen bedient.
(„Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Institutionen – eine Einleitung“ aus Sexualisierte Gewalt, Macht und Pädagogik, Opladen 2012)

Der Begriff „sexuelle/ sexualisierte Gewalt“ umfasst dementsprechend alle Handlungen, die durch gewaltvolle Machtausübung die Integrität von Menschen verletzen.
Ergänzend zum Zitat umschreibt der Begriff „Sexueller Missbrauch“[1] in diesem Konzept Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen und Erwachsenen. Diese Handlungen können die Persönlichkeitsentwicklung und seelische Gesundheit massiv beeinträchtigen. Es können Straftaten im Sinne des staatlichen und kirchlichen Strafrechts sein. So ist z.B. jede sexuelle Handlung mit Kindern unter 14 Jahren vor staatlichem Recht strafbar. Darüber hinaus geht es auch um Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen. Umfasst sind auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung von sexuellem Missbrauch.
Besonders schutzbedürftig sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die dauerhaft oder auch nur zeitweise Hilfe oder Schutz benötigen. Ihnen gegenüber tragen unsere beschäftigten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Verantwortung.
Weiterhin sind Personen zu schützen, die einem besonderen Macht- und/ oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Dies kann z.B. im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen.

Prävention meint in diesem Konzept alle Maßnahmen, die vorbeugend (primär), begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär) gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ergriffen werden. Verantwortlich für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind neben der Gemeindeleitung alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.

3. Bestandsaufnahme und Risikoanalyse in St. Petrus

 siehe Anhang 

Schnittstellen zu anderen Einrichtungen in St. Petrus, die aufgrund ihrer Nähe und engen Zusammenarbeit berücksichtigt und gegenseitig ins Konzept eingebunden sein sollen:
- Kinderspielgruppe. (Information über unser Konzept, Hinweis auf Eigenverantwortung im Rahmen des Mietverhältnisses, Bitte ein eigenes zu entwickeln sofern noch nicht geschehen).
- Jugendkirche (hat eigene Konzepte im Rahmen der Jugendarbeit im BDKJ)
- Im Arbeitsbereich Kirchenmusik wenden wir das diözesane Schutzkonzept an.
- Luise-Poloni-Heim/Betreutes Wohnen

In Projekten, in denen wir ökumenisch, mit Vereinen oder mit der bürgerlichen Gemeinde zusammenarbeiten, setzen wir uns ebenfalls für den Schutz von Anvertrauten ein und dafür, dieses (bzw. ein angepasstes) Schutzkonzept anzuwenden. (Z.B. Seniorengottesdienste, ökum. Kinderchor)

4 So stellen wir die Eignung der Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde sicher: Personalauswahl und Personalentwicklung

Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Die hier beschriebenen Standards gelten für bereits aktive und für neue Mitarbeitende.
In allen Bewerbungsgesprächen wird das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ angesprochen, um potenziellen Täter/innen bereits hier eindeutige Signale zu geben, dass wir das Thema ernst nehmen und nicht wegschauen. Wir sprechen z.B. über

  • respektvollen und wertschätzenden Umgang,
  • angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
  • Präventionsstandards, wie die Unterzeichnung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Präventionsfortbildung.
  • Haltung der (Gesamt-) Kirchengemeinde zum Thema Kinderschutz
  •  

4.a Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag(Aufgabe Gesamtkirchengemeinde)
Vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten überprüft die personalverantwortliche Person neben der fachlichen auch die persönliche Eignung einer/eines Mitarbeitenden. Diese Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.

Die Stelle, die jeweils die Personalakte führt, sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:
- unterschriebener Verhaltenskodex
- unterschriebene Selbstauskunftserklärung
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
- ggfs. Ein erweitertes Führungszeugnis (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
Zuständig für die Beschäftigten der Kirchengemeinde ist das Kirchliche Verwaltungszentrum Tübingen.
Zuständig für die pastoralen Mitarbeiter*innen ist das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg.

Pävention gegen sexualisierte Gewalt und Maßnahmen des Schutzkonzepts sind auch Themen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung (MAV).

4.b Ehrenamtlich Mitarbeitende
Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kirchengemeinde beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten. Dies bedeutet keinesfalls einen „Generalverdacht“, sondern das Bestreben, gemeinsam auf die Qualität unserer Arbeit zu achten.

Im Pfarrbüro wird eine Liste aller Personen geführt, die diese Tätigkeiten in der Kirchengemeinde ehrenamtlich ausführen.
Hauptamtlich Mitarbeitende sowie gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Pfarrbüro regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.
Im Zuge der Aufnahme einer Tätigkeit, wird ein Gespräch geführt und das Schutzkonzept thematisiert.
Diese Liste der Personen wird vom der Pfarramtssekretärin mindestens einmal jährlich aktualisiert. (z.B. im Rahmen der Einladung zum Ehrenamtlichenfest)
Für Personen, die Tätigkeiten mit Schutzauftrag in unserer Kirchengemeinde ausüben, sind je nach Intensität und Dauer der Tätigkeit verschiedene Verpflichtungen damit verbunden:
- Teilnahme an einer Präventionsfortbildung (A2) oder Info-Veranstaltung (A1)
- Unterzeichnung des Verhaltenskodex
- Unterzeichnung einer Selbstauskunftserklärung
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

In anhängender Liste „Ampelliste erweitertes Führungszeugnis“ haben wir die ehrenamtlichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Pflichten und Angebote erfasst.

  • Hinweis: Bei verbandlich engagierten Jugendlichen, die in der gemeindlichen Jugendarbeit tätig sind, liegt es in der Verantwortung der Gemeinde, diesen Jugendlichen eine entsprechende Schulung zukommen zu lassen. Auch die Festlegung der Voraussetzungen für eine Leitungstätigkeit ist in der Verantwortung der Gemeinde.

Zuständigkeiten und Verfahren
Neue Ehrenamtliche werden vor oder am Beginn ihrer Tätigkeit aufgefordert, die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die gruppenverantwortlichen Personen besprechen das mit den Mitarbeitenden und melden im Pfarrbüro, wer zu welchen Maßnahmen verpflichtet ist. Die Teilnahmebescheinigung an einer Fortbildungsveranstaltung kann im Laufe eines Jahres nachgereicht werden.
Das Pfarrbüro übermittelt die Dokumente für die verpflichtenden Maßnahmen. Zum besseren Verständnis dieser Verpflichtungen bekommen die Ehrenamtlichen ein erklärendes Schreiben zusammen mit der Aufforderung und den notwendigen Unterlagen zugesandt.

Zuständig für die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse und Entgegennahme der weiteren Dokumente von Ehrenamtlichen ist:
Der/die Präventionsbeauftragte sowie unterstützend die Pfarramtssekretärin der Gemeinde. Sie sind beauftragt und zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.

Ablauf Einsicht erweitertes Führungszeugnis:

  • Hauptamtlich Mitarbeitende bzw. die gruppenverantwortlichen Ehrenamtlichen sprechen mit den (neuen) Engagierten über das Thema Prävention und welche Maßnahmen für sie (rechtlich) erforderlich sind.
    Die Namen und jeweils erforderlichen Maßnahmen werden dann ans Pfarrbüro gemeldet. 
  • Die Pfarramtssekretärin stellt den Ehrenamtlichen im Namen der Kirchengemeinde ein Schreiben aus, in dem bestätigt wird, dass sie/er für die ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und um Kostenbefreiung gebeten wird. Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist für ehrenamtlich Tätige kostenfrei.
  • Mit diesem Schreiben beantragt die/der Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde.
  • Nach Erhalt des erweiterten Führungszeugnisses legt der/die Ehrenamtliche das erweiterte Führungszeugnis im Pfarramt persönlich vor oder sendet dieses in einem verschlossenen Umschlag ans Pfarramt.
  • Die Pfarramtssekretärin dokumentiert nur den Namen der/des Ehrenamtlichen, das Datum der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, das Erstellungsdatum des Führungszeugnisses und die Tatsache, dass keine relevante Eintragung vorhanden ist. Die Vorlage bzw. Abgabe der Dokumente wird in KaPlan dokumentiert.
  • Bei Vorlage darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.
  • Nach Einsichtnahme erhält der/die Ehrenamtliche das erweiterte Führungszeugnis zurück oder es wird mit dessen/deren Zustimmung vernichtet.
  • Nach fünf Jahren fordert das Pfarrbüro den/die Ehrenamtliche dazu auf, ein neues, aktuelles Führungszeugnis vorzulegen, wenn er/sie noch aktiv ist.
  • Die Liste der von Ehrenamtlichen eingesehenen Unterlagen wird von der Sekretärin geführt und entsprechend der Datenschutzvorgaben im Pfarrbüro im verschlossenen Schrank/ Tresor bzw in einem gesicherten Bereich in KaPlan eingetragen und die Dokumente hochgeladen aufbewahrt. Den KaPlan Zugang haben nur die Sekretärinnen und der/die Präventionsbeauftragte/r.

Wichtig: Bei einschlägigen Einträgen in einem EFZ oder fortgesetzter Weigerung, die Dokumente vorzulegen, informiert die o. g. verantwortliche Person unverzüglich den leitenden Pfarrer, damit das weitere Vorgehen beraten werden kann.
 

Verhaltenskodex
Wir erkennen den von der Diözese Rottenburg-Stuttgart verpflichtend zu verwendenden Verhaltenskodex an, besprechen ihn mit allen unseren Mitarbeitenden und lassen ihn von diesen unterzeichnen.
Mitarbeitende in diesem Zusammenhang sind alle Personen, die im Rahmen ihrer haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, sowie ihre Leitungskräfte.

Jugendliche können stattdessen die Ehrenerklärung des BDKJ unterzeichnen.

Jede Person, die im Besitz eines Schlüssels/Transponders für das Gemeindezentrum ist, muss den Verhaltenskodex unterzeichnen, auch wenn die Räume nur kurzzeitig angemietet werden.

Selbstauskunftserklärung
Analog zum Verhaltenskodex unterschreiben alle Mitarbeitenden zudem eine Selbstauskunftserklärung, mit der sie bekunden, dass gegen sie keine Verurteilung wegen sexualbezogener Straftatbestände vorliegt oder gegen sie ermittelt wird. Zudem verpflichten sich die Mitarbeitenden, den Dienstgeber/ die Kirchengemeinde umgehend darüber zu informieren, wenn ein Verfahren wegen sexualbezogener Straftatbestände gegen sie eingeleitet wird oder wenn Vorwürfe gegen sie erhoben werden.
Die Aufbewahrung der Selbstauskunftserklärung (einmalige Unterschrift, keine Wiedervorlage) geschieht unter Berücksichtigung des Datenschutzes in derselben Zuständigkeit wie oben für das erweiterte Führungszeugnis beschrieben.

5. So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch

Damit alle Mitarbeitenden Handlungssicherheit gewinnen und Menschen in unserer Kirchengemeinde auf kompetente und vertrauensvolle Ansprechpersonen treffen, wenn sie sexuelle Übergriffe erfahren, sorgen wir für regelmäßige Fortbildungen.
Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder schutz- und hilfebedürftige Erwachsene betreuen, nehmen entsprechend dem „Bischöflichen Gesetz über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (Fortbildungsgesetz) von November 2019 an einer Fortbildung teil.
Bei Mitarbeitenden mit Arbeitsvertrag ist der/die jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, die Mitarbeitenden auf ihre Teilnahmepflicht hinzuweisen.
Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle.

Bei Ehrenamtlichen, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Kirchengemeinden/Gesamtkirchengemeinde erfüllen, ist der leitende Pfarrer dafür verantwortlich.

Die entsprechenden Verpflichtungen (wer besucht welche Fortbildung), die in unserer Kirchengemeinde bestehen, sind in dem Dokument „Fortbildungsbedarf“ („Ampelliste“) festgehalten.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an Fortbildungen zur Prävention teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Die Mitarbeitenden legen die Teilnahmebescheinigung für eine Präventions-Fortbildung der jeweils zuständigen Stelle vor:
- Beschäftigte Mitarbeitende: bei der Stelle, die die Personalakte führt
- Ehrenamtlich Mitarbeitende: bei der Person, die für die Einsichtnahme in die EFZ verantwortlich ist (ggf. Pfarramt)

Fortbildungen (für nichtpastorale Mitarbeiter und Ehrenamtliche) organisieren

Für die Organisation der Fortbildungen ist der Gesamktkirchenpfleger, Herr Ettwein, zuständig.
Für die Organisation arbeiten wir zusammen mit
der Dekanatsgeschäftsstelle

  • Dekanatsjugendreferat /BDKJ
  • KEB
  • IFWB (Institut für Fort- und Weiterbildung der Diözese)

6. So planen und organisieren wir unsere Fortbildungen:

Das Pfarrbüro meldet Herrn Ettwein die Zahl der Personen, die eine Schulung benötigen. Herr Ettwein informiert, wann welche Schulungen stattfinden, das Pfarrbüro gibt die Information an die Betreffenden weiter.
Die Teilnahme an einer Fortbildung ist verpflichtend. Jugendgruppenleiter*innen werden zunächst auf das Kurspaket des BDKJ hingewiesen und die Teilnahme bei Interesse ermöglicht.
Jedes Jahr werden Schulungen nach Bedarf organisiert. Dazu wird das Pastoralteam einmal im Jahr gebeten die Liste der Mitarbeitenden zu aktualisieren. Der leitende Pfarrer und das Verwaltungszentrum sind für die Umsetzung zuständig.

Für alle ehrenamtlich Tätigen gilt: Es reicht eine A1 Fortbildung von 1,5 h (Info-Veranstaltung). Eine A2 Fortbildung  ist verpflichtend für Tätigkeiten im Rahmen von Freizeiten, Übernachtungen und intensiver Einzelbetreuung.
Darüber hinaus fördern wir Informations- und Präventionsangebote für Familien, Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und die ganze Kirchengemeinde.

Konkret wurden im Herbst 2021 alle haupt- und nebenberufliche Mitarbeitenden in den entsprechenden Tätigkeiten geschult. Dazu wurde eine Liste erstellt mit den Tätigkeiten, die eine Fortbildung brauchen und mit den aktuellen Namen/Stelleninhabenden ergänzt. Diese Liste wird vom Verwaltungszentrum jährlich aktualisiert. Es werden jährlich 2-3 Termine für die notwendigen A1 und A2 Schulungen festgesetzt und Referent*innen mit dem IFWB gesucht. Das Dekanat wird über die Termine informiert.

Für die Ehrenamtlichen werden jährlich 2-3 Termine für die A1 Schulung festgesetzt. Die Infoveranstaltungen können auch vom Pastoralteam durchgeführt werden. Externe Schulungsangebote mit vergleichbaren Inhalten werden anerkannt, wenn eine Bescheinigung vorliegt.
Die Teilnahme wird ebenfalls notiert und auf Wiedervorlage nach 5 Jahren gelegt.


Kurzfristiges und zeitlich befristetes Engagement
Sollte eine ehren- oder nebenamtliche Tätigkeit so spontan und kurzfristig entstehen, dass eine Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich ist, ist eine Selbstverpflichtungserklärung und der Verhaltenskodex von der betreffenden Person abzugeben. Die gruppenverantwortliche Person muss das Thema Prävention ansprechen – egal wie kurzfristig das Engagement ist.

 

7. Fragen und Kritik erwünscht: Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten

Uns ist wichtig, dass Menschen ihre Meinung und Erfahrungen möglichst niedrigschwellig mitteilen können. Die Mitarbeitenden der Gemeinde vermitteln diese Haltung in ihrem Alltag. Wir wissen, dass nicht alles perfekt ist und sind interessiert daran, zu erfahren, wo wir uns verbessern können, (aber auch, wo wir gut sind).

In der Arbeit mit Menschen geschieht auch Unrecht. Es ist unser Ziel, dieses möglichst zu korrigieren und daraus zu lernen. Um dies zu gewährleisten, haben die Mitarbeitenden die Aufgabe, Offenheit für solche Gespräche zu signalisieren und Möglichkeiten für Rückmeldungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zu schaffen.

Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, und auch haupt- und ehrenamtlich Tätige sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden.

Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.

In unserer Kirchengemeinde St. Petrus sind folgende Personen ansprechbar bei Beratungsbedarf und Beschwerden:
Dagmar Hauser ( stvt.KGR-Vorsitzende)  und Rainer Steib (gewählter kGR-Vorsitzender)
Verantwortlich ist immer der leitende Pfarrer, zur Zeit Ulrich Skobowsky.
Die Personen werden durch den KGR ernannt (eine Ansprechperson und Vertretung).

Die benannten Personen berichten regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, dem KGR über ihre Tätigkeit.

Die Namen  und Kontaktdaten der Ansprechpersonen sind öffentlich zugänglich. Die Kontaktadressen werden ständig auf der Homepage sowie im Schaukasten und in den Aushängen in der Kirche und im  Gemeindehaus veröffentlicht.

Beschwerden nehmen die Ansprechpersonen entgegen und nehmen sie ernst.
- falls es sich um eine Vermutung bzw. einen Verdacht auf Missbrauch handelt: siehe Verfahrensschritt 8
-  falls es sich um eine allgemeine Beschwerde handelt, werden die Verfahrensschritte im Gespräch geklärt: Information, Beratung im Mitarbeiterteam und KGR oder, falls nicht erforderlich, Klärung mit dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin. Die Ansprechperson bleibt verantwortlich, bis ein von beiden Seiten getragenes Ergebnis gefunden wurde.

Neben den Ansprechpersonen besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde anonym, schriftlich bzw. telefonisch abzugeben. Für schriftliche Beschwerden ist ein Beschwerdekasten in der Kirche eingerichtet. Dieser wird regelmäßig von der Ansprechperson geleert.

Neben den Ansprechpersonen in der Kirchengemeinde gibt es folgende Beratungsmöglichkeiten.

im Dekanat/ Landkreis:

- das Dekanatsjugendreferat in Rottenburg
- die psychologische Beratungsstelle in der Brückenstraße
- die Tübinger Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt (Pfunzkerle, TIMA, Pro Familia …)

auf Diözesanebene:
- das Kinderschutztelefon des BDKJ/BJA
- die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz

Unabhängig, kostenlos und anonym:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch der Bundesregierung

Hier gibt es eine Liste mit allen bekannten Beratungsmöglichkeiten und mit Kontakten der Uniklinik für Untersuchungen.

8. Das tun wir, wenn eine Vermutung geäußert wird:

Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sind die genannten Ansprechpersonen zu informieren.

Interventionsplan

Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserer Kirchengemeinde sexuelle Übergriffe in der Vergangenheit oder Gegenwart geschehen sind, ist die Kirchengemeinde zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.

Sollte ein Kind, Jugendliche/r oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsene/r akut bedroht sein, ist zuallererst dessen Schutz zu gewährleisten, ggfs. mit Hilfe des Jugendamtes oder der Polizei!

Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko für die Betroffenen zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur der jeweils nächste Schritt geplant werden.

→ Bei einer Vermutung oder einem tatsächlichen Übergriff, wendet sich die Ansprechperson an

TIMA. Kontaktadresse im Anhang unter Beratungsmöglichkeiten. (Es gibt eine Kooperation mit TIMA)

 

 

a Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinde
Wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden gibt, dass sie sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben, muss unverzüglich der leitende Pfarrer informiert werden.

Der leitende Pfarrer ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/ dem Verdacht vor Ort und informiert – ggfs. über das Verwaltungszentrum - unverzüglich die Kommission sexueller Missbrauch der Diözese sowie den/die gewählte/n Vorsitzende/n des KGR.

Was ist die Kommission Sexueller Missbrauch der Diözese?
Die Kommission Sexueller Missbrauch (Ansprechpersonen der Diözese Rottenburg-Stuttgart) kann von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs informiert werden.
Die Kommission Sexueller Missbrauch ist ein Beratungsgremium für den Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Die Kommission berät die Kirchengemeinde zum Umgang mit dem Vorwurf (z.B. Schutzmaßnahmen für Betroffene, Maßnahmen gegenüber dem Verdächtigten, Einschaltung der Polizei, Information der Öffentlichkeit usw.). Notwendige Schritte werden in Abstimmung mit der Kommission Sexueller Missbrauch und dem Bischöflichen Ordinariat veranlasst.
Die Stabsstelle Prävention der Diözese kann darüber hinaus eigens geschulte Beraterinnen und Berater vermitteln[2], die in einer solchen Krisensituation die Kirchengemeinde bzw. den Bereich, in dem der Vorfall geschehen ist, während der Auseinandersetzung mit dem Geschehenen unterstützen können.

Sollte der leitende Pfarrer selbst unter Verdacht stehen, ist der Dekan des Dekanats Rottenburg  (derzeit: Pfarrer Dr. Tomas Begovic, Weilhauweg 12, 72138 Kirchentellinsfurt, Telefon: 07121 –  600765, Email:tomas.begovic@christus-koenig.eu)  für die Kommunikation mit der Diözese und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.

  • Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Opfer Priorität. Es ist darauf zu achten, dass Opfer und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
  • Gegenüber der verdächtigten/ übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine/n Mitarbeitende/n handelt - angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten. Ehrenamtlichen ist ggfs. vorübergehend die Tätigkeit zu untersagen.
  • Wenn sich der Verdacht erhärtet und das Opfer nach entsprechender Beratung es wünscht, wird Anzeige erstattet.
  • Das Opfer wird in der Beweismittelsicherung unterstützt und informiert, dass die Uniklinik eine eigene Abteilung zur anonymen Spurensicherung hat. (Kontaktadresse siehe Anhang unter Uniklinik)

Hinweis: Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, aber auch Informationsrechte der jeweiligen Einrichtung/ Gruppe/ Kirchengemeinde.

Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungs- und anderen zuständigen Behörden (Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 2020, Ziffern 33-35)

  1. Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat nach dem 13. Abschnitt oder weiterer sexualbezogener Straftaten des Strafgesetzbuchs (StGB) an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vorliegen, leitet ein Vertreter des Ordinarius bzw. des kirchlichen Rechtsträgers die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde und, soweit rechtlich geboten, an andere zuständige Behörden, z. B. (Landes-)Jugendamt, Schulaufsicht, weiter. Rechtliche Verpflichtungen anderer kirchlicher Organe bleiben unberührt.
  2. Die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die Strafverfolgungsbehörde entfällt nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Willen des Betroffenen bzw. seinem gesetzlichen Vertreter entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. In jedem Fall sind die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, wenn weitere Gefährdungen zu befürchten sind oder weitere mutmaßliche Betroffene ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten.
  3. Die Gründe für das Absehen von einer Weiterleitung gemäß Abschnitt 2  bedürfen einer genauen Dokumentation durch die das Gespräch führende Ansprechperson. Die Dokumentation ist von dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter in Anwesenheit eines Mitarbeiters einer externen Fachberatungsstelle zu unterzeichnen.

b Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen

Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist wie oben beschrieben zu verfahren (wenn akut: Opferschutz/ wenn nicht akut: Bewertung der Situation mit fachlicher Beratung -> angemessene, konsequente Reaktion).
-> Der leitende Pfarrer ist über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte zu informieren.


c Mitarbeitende der Kirchengemeinde, denen sich Betroffene anvertrauen,

sollen diese in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützen und vermitteln die Betroffenen an die Ansprechperson der Kirchengemeinde.
-> Ist oder war der/die Täter/in an anderer Stelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart aktiv, ist die Kommission sexueller Missbrauch zu informieren.

 

9 So gehen wir mit sexuellem Missbrauch in der Vergangenheit um: Nachhaltige Aufarbeitung

  • Vermutungen und Vorwürfe, die in unserer Kirchengemeinde aufgekommen sind, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.
  • Sexueller Missbrauch in unserer Kirche/ in unserer Diözese/ Kirchengemeinde ist bei uns Thema. Wir sind sensibel für Leid und Stärken der Betroffenen und die Situation ihrer Angehörigen.
  • Den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Gebets- und Gedenktag für Missbrauchsopfer am 18.11. begehen wir, indem wir reihum in den Gemeinden der Katholischen Kirche Tübingen einen Gottesdienst gestalten.
  • Wir stehen den Opfern und ihren Angehörigen zum Gespräch zur Verfügung und unterstützen sie auf Wunsch durch Hinweise auf weitere Hilfen.

10 Öffentlichkeitsarbeit

Wir machen unser institutionelles Schutzkonzept, v.a. die Beratungs- und Beschwerdewege und den Verhaltenskodex bekannt und zwar

  • auf der Homepage (vollständiges Konzept)
  • im Gottesdienst (Vermeldung nach Beschluss)
  • im Schaukasten (ständig: Beratungs- und Beschwerdewege)
  • im Heiligs Blättle wird die Ansprechperson dauerhaft veröffentlicht

Wir informieren alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert.
Wir achten darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren und sie nutzen können.

 

11 So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen in unserer Kirchengemeinde nachhaltig verankert werden: Qualitätsmanagement

  • Der leitende Pfarrer ist verantwortlich. Es kann eine weitere Person (wie oben im Punkt 7 beschrieben) durch den KGR ernannt werden. Diese sorgen dafür, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung des Pastoralteams und des Kirchengemeinderats kommen.
  • Das Pfarrbüro überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.[3]
  • Folgende Person(en) ist/ sind zuständig für die Beratung und Koordination der Umsetzung des Schutzkonzeptes („Präventionsberater/in“):

              - Martin Hüttl, Ehrenamtskoordinator in der Gesamtkirchengemeinde
              - Der GKGR richtet einen Präventionsausschuss ein. Ihm gehören an:
                Hauptamtliche Mitarbeiter/in der Gesamtkirchengemeinde  (Leitender Pfarrer oder von ihm Beauftragte/r)
                Ansprechpersonen der Kirchengemeinden
                Personalleitung des Verwaltungszentrums

                Ehrenamtliche/r aus der Jugendarbeit
                PädagogischeR MitarbeiterIn aus dem Bereich Kindertagesstätten

      Weiterhin können hinzugezogen werden:
            - fachlich kompetente Gemeindemitglieder
            - KGR Mitglied(er)

Der Präventionsausschuss spricht Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Schutzkonzepts aus.

Das Schutzkonzept wird von den Kirchengemeinderäten alle 5 Jahre (rechtzeitig vor Ende jeder Wahlperiode) auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.

12 Schutzkonzept in der Kooperation mit externen Partner*innen

a Fremdfirmen und Mieter
Das Schutzkonzept ist bei Vermietungen/Überlassung kirchlicher Räume an Dritte  anzuwenden.

Zusammenarbeit im Sozialraum:
Auch in der Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen, mit Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde wird der Schutz von Anvertrauten vor Gewalt gefördert und auf die Anwendung eines Schutzkonzeptes hingewirkt.

Informationsveranstaltungen (A1 laut Fortbildungsgesetz) sind in der Regel öffentlich und auch für nicht mitarbeitende Interessierte zugänglich.

 

Beschluss

Der Kirchengemeinderat St. Petrus hat dieses institutionelle Schutzkonzept beraten und am 16.3.2022  beschlossen.

16.3. 2022 gez. Rainer Steib
                Gewählte/r Vorsitzende/r …….

16.3.2022
gez.    Ulrich Skobowsky
           Ltd. Pfarrer                           

Anhang

Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen (Stand Mai 2021)

Prävention:

  • „Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (Kirchliches Amtsblatt Nr. 4 vom 16.3.2020)
  • „Bischöfliches Gesetz zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ (Kirchliches Amtsblatt Nr. 12 vom 4.11.2019)'
  • „Bischöfliches Gesetz über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (Kirchliches Amtsblatt Nr. 12 vom 4.11.2019)
  • „Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ mit Ausführungsregelungen (Kirchliches Amtsblatt vom 17.10.2016)
  • Für Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag nach AVO-DRS:
  • Muster-Verhaltenskodex sowie Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung für Beschäftigte zur persönlichen Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen gemäß § 4 der Ordnung über Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt (OPs-DRS, Kirchliches Amtsblatt Nr. 12 vom 04.11.2020)
  • Vereinbarung der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Tübingen mit dem Landkreis Tübingen (Jugendamt) einschl. Beitrittserklärung der jeweiligen Kirchengemeinde zur Umsetzung von § 72a SGB VIII (vom Dezember 2015)

Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

 

3. Bestandsaufnahme und Risikoanalyse

Zu unserer Kirchengemeinde St. Petrus gehören zurzeit (Stand: März 2020)
2693 Menschen, davon 240 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die dauerhaft oder auch nur zeitweise Hilfe oder Schutz benötigen, begegnen sich in folgenden Gruppen oder Situationen:
a. Kinder- und Jugendarbeit sowie pastorale Arbeit mit Erwachsenen
Erstkommunion und vorbereitende Katechese
Firmung und vorbereitende Katechese
Kindergottesdienste
Familiengottesdienste
Sternsingeraktion
Freizeiten/Zeltlager
Veranstaltungen der Jugendkirche Tübingen
Ministrant*innen: Ausbildung, Aktionen
Leiterrunde der Minis/KjG

Seelsorgesituation im Einzelkontakt
Trauergespräch/-begleitung
Betreuung von Gemeindemitgliedern mit Behinderung und psychischer Erkrankung
Gemeindefeste
CKD Besuchsdienste
Seniorenarbeit

 

d. Risikoanalyse
Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren bildet die Grundlage für die (Weiter-) Entwicklung unseres Schutzkonzeptes. So werden Schwachstellen in unserer Gemeinde deutlich, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen oder begünstigen. Nicht jede Gefährdungslage oder Schwachstelle lässt sich beseitigen, aber es ist möglich, die dabei entstehenden Risiken zu reduzieren.

Die im Abschnitt a) aufgeführten Angebote haben wir sowohl auf schützende wie auch auf noch bestehende Risikofaktoren hin überprüft (werden wir bis … auf schützende wie auf bestehende Risikofaktoren hin überprüfen).
Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgt(e) partizipativ, die folgenden Personengruppen werden einbezogen:
MinistrantInnen
GruppenleiterInnen
KatechetInnen
KindergottesdienstbegleiterInnen
Eltern

Die folgenden Fragestellungen haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:

  • Fragen zu Gelegenheiten
  • Fragen zur räumlichen Situation
  • Fragen zu strukturellen Gegebenheiten

Wir sehen insbesondere folgende Risiken bei uns in der Gemeinde St. Petrus:

Räumliche Gegebenheiten:
- Lage des Jugendraumes und der Nebenräume (abseits im Keller)

Strukturelles Machtgefälle (aufgrund der Tätigkeit/Position):
- Pastorales Personal
- Mesner*in
- Hausmeister*in
- Gruppenleiter*innen
 

Besonders kritische Situationen:
- Vermietungen (externe Gruppen, die sich im Gemeindehaus aufhalten)
- Miniausbildung

Informationen und Ansprechpersonen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch - hier!

 

[1] Definitionen in Anlehnung an die Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt KABl 4/2020

[2] Kontakt Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz, praevention@drs.de

[3] Dekanats- und diözesanweite Daten werden durch die Dekanatsgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt.